Rechtsprechung
   BGH, 26.05.1954 - 3 StR 434/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,1419
BGH, 26.05.1954 - 3 StR 434/53 (https://dejure.org/1954,1419)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1954 - 3 StR 434/53 (https://dejure.org/1954,1419)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1954 - 3 StR 434/53 (https://dejure.org/1954,1419)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1954,1419) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 04.04.1919 - IV 986/18

    Kann eine fortgesetzte Handlung bei Fahrlässigkeitsvergehen angenommen werden?

    Auszug aus BGH, 26.05.1954 - 3 StR 434/53
    Dabei ist für den Fall, dass strafbare Verstösse gegen die Buchführungspflicht festgestellt werden sollten, darauf hinzuweisen, dass die einzelnen Verstösse, mögen sie nun vorsätzlich oder fahrlässig begangen sein, eine gesetzliche Einheit und damit eine strafbare Handlung bilden, weil sie in ihrer Gesamtheit die Buchführung unordentlich machen (BGHSt 3, 23 [26/27]; RGSt 53, 226 [277]).

    Bei fahrlässiger Begehung würde es schon deshalb nicht in Betracht kommen, weil zum fortgesetzten Verbrechen nach seinem Begriffe Vorsatz - und zwar "Gesamtvorsatz" - gehört (BGH 2 StR 229/52 vom 24. Juni 1952 = LM Vorb z. StGB § 73 - Fortsetzungszusammenhang - [4] = JR 1952, 445; RGSt 53, 226 [227]).

  • BGH, 17.06.1952 - 1 StR 668/51

    Anforderungen an die Einzahlung des Vermögens in eine GmbH - Erkundigungspflicht

    Auszug aus BGH, 26.05.1954 - 3 StR 434/53
    Dabei ist für den Fall, dass strafbare Verstösse gegen die Buchführungspflicht festgestellt werden sollten, darauf hinzuweisen, dass die einzelnen Verstösse, mögen sie nun vorsätzlich oder fahrlässig begangen sein, eine gesetzliche Einheit und damit eine strafbare Handlung bilden, weil sie in ihrer Gesamtheit die Buchführung unordentlich machen (BGHSt 3, 23 [26/27]; RGSt 53, 226 [277]).
  • BGH, 24.06.1952 - 2 StR 229/52
    Auszug aus BGH, 26.05.1954 - 3 StR 434/53
    Bei fahrlässiger Begehung würde es schon deshalb nicht in Betracht kommen, weil zum fortgesetzten Verbrechen nach seinem Begriffe Vorsatz - und zwar "Gesamtvorsatz" - gehört (BGH 2 StR 229/52 vom 24. Juni 1952 = LM Vorb z. StGB § 73 - Fortsetzungszusammenhang - [4] = JR 1952, 445; RGSt 53, 226 [227]).
  • RG, 25.09.1906 - V 428/06

    Verhältnis der Bilanzziehung zur Buchführung im Sinne von § 240 Nr. 3 u. 4 K.O.

    Auszug aus BGH, 26.05.1954 - 3 StR 434/53
    Aus diesem einschränkenden Merkmal ergibt sich, dass die Übersicht über den Vermögensstand zur Zeit der Zahlungseinstellung oder der Konkurseröffnung ausgeschlossen sein muss (RGSt 39, 165 [167]).
  • BGH, 03.07.1956 - 1 StR 98/56

    Doppelte Sicherungsübereignung als Zueignungshandlung - Revisionsrechtliche

    Da diese anfänglichen Buchungen zur Zeit der Konkurseröffnung beseitigt waren, erscheint die Annahme eines vollendeten Verbrechens nach § 239 Abs. 1 Nr. 4 KO schon aus diesem Grunde bedenklich (vgl RGSt 39, 165, 167; BGH 3 StR 434/53 vom 26. Mai 1954).
  • BGH, 19.06.1956 - 1 StR 199/56

    Rechtsmittel

    Es hätte deshalb nahegelegen, die Unterlassung der Bilanzaufstellung mit der Dauerstraftat der Nichtführung der Bücher (vgl BGHSt 3, 23, 26 f [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51]; 3 StR 434/53 vom 26. Mai 1954) zu einer einheitlichen Straftat (§ 73 StGB) zusammenzufassen.
  • BGH, 13.09.1957 - 1 StR 192/57

    Rechtsmittel

    Die durch Aufnahme der Rundwirkstühle des Vaters verursachte Unrichtigkeit der DM-Eröffnungsbilanz bestand bis zur Konkurseröffnung fort, wie der Senat daraus schließt, daß das Landgericht andere Buchführungsmängel mit der zutreffenden Begründung für strafrechtlich unerheblich erklärt hat, sie seien vor der Konkurseröffnung beseitigt worden (RGSt 39, 165, 167; BGH 3 StR 434/53 vom 26. Mai 1954; 5 StR 128/55 vom 12. Juli 1955).
  • BGH, 03.06.1958 - 5 StR 37/58

    Einstellung eines strafrechtlichen Verfahrens wegen Betruges zum Nachteil der

    Er wird wie der Gemeinschuldner für die von ihm zu vertretenden Mängel der Buchführung zu dem Zweck strafrechtlich haftbar gemacht, die Gläubiger der GmbH vor den Nachteilen zu schützen, die ihnen aus der mangelnden Übersicht über den Vermögensstand der GmbH zur Zeit der Konkurseröffnung erwachsen können (BGH 3 StR 434/53 vom 26. Mai 1954; 5 StR 128/55 vom 12. Juli 1955).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht